Gibt es einen Zuschuss für Essen auf Rädern?

Gut zu wissen

Grundsätzlich wird der Mahlzeitendienst aus der eigenen Tasche finanziert. Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch einen Zuschuss erhalten und so Ihre Kosten deutlich senken. Hier erfahren Sie, welche Stellen dafür zuständig sind und wie Sie den Antrag auf einen Zuschuss für Essen und Rädern richtig stellen.
Senior sitzt am Tisch und tippt auf einen Taschenrechner. In der anderen Hand hält er Formulare. Im Hintergrund sitzt eine ältere Dame auf dem Sofa und liest.
Für die meisten Menschen ist ganz klar: Am günstigsten ist es, selbst zu kochen. Doch manchmal fehlen dazu einfach die Kraft und die Lust. Oder man benötigt eine spezielle Kost. Dann ist Essen auf Rädern eine große Hilfe. Mahlzeiten-Dienste liefern Ihnen das Mittagessen warm oder tiefgekühlt direkt zu Ihnen ins Haus – auf Wunsch jeden Tag. Sie brauchen nicht einzukaufen und nicht zu kochen. Die zusätzlichen Kosten dafür dürfen Sie sich gerne wert sein! Falls Sie denken, dass die Ausgaben für Essen auf Rädern Ihr Budget übersteigen, schauen Sie erst einmal in unsere Tipps, mit denen Sie die Kosten für den Mahlzeiten-Dienst senken können. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen außerdem, wann und wie Sie einen Zuschuss beim Sozialamt beantragen können, ob die Pflegekasse Essen auf Rädern zahlt und ob die Essenslieferungen steuerlich absetzbar sind. So wird der praktische Lieferdienst auch bei knappen Mitteln erschwinglich!

Wer erhält einen Zuschuss für Essen auf Rädern vom Sozialamt?

Grundlegend gilt: Für Ihre tägliche Verpflegung müssen Sie in der Regel selbst aufkommen – auch dann, wenn Sie einen Mahlzeiten-Dienst nutzen. Nur unter bestimmten Umständen übernimmt das Sozialamt oder Grundsicherungsamt einen Teil der Kosten. Gute Chancen auf einen solchen Essen-auf-Rädern-Zuschuss haben Sie, wenn drei Punkte erfüllt sind:

  1. Sie haben einen sogenannten „Mehrbedarf“ oder „Hilfebedarf“ aus gesundheitlichen Gründen. Dafür müssen Sie belegen, dass Sie sich warme Mahlzeiten nicht mehr selbst zubereiten können oder eine besondere Ernährung benötigen.
  2. Ihr Einkommen reicht nicht aus, um die Mehrkosten für Essen auf Rädern selbst zu tragen.
  3. Sie stellen einen Antrag beim Sozialamt. Ein Mehrbedarf wird nie automatisch gezahlt, sondern muss immer beantragt werden.

Wichtig: Ob für Essen auf Rädern eine Kostenübernahme anteilig bewilligt wird, variiert je nach Bundesland und Stadt und ist auch abhängig von der Entscheidung des Sachbearbeiters. Der prüft unter anderem, wie gut Sie sich noch versorgen können und ob andere Personen im Haushalt Sie unterstützen.

Wie weisen Sie Ihren Bedarf für einen finanziellen Zuschuss nach?

Können Sie nachweisen, dass Sie Essen auf Rädern aus gesundheitlichen Gründen nutzen, müssen Sie für einen Zuschuss vom Sozialamt auch noch Ihren finanziellen Bedarf begründen.

  • Beziehen Sie bereits Sozialleistungen, zum Beispiel Grundsicherung im Alter? Dann ist Ihr Bedarf an finanzieller Unterstützung bereits anerkannt und Sie müssen nur noch Ihren „ernährungsbedingten Mehrbedarf“ nachweisen. Richten Sie Ihren Antrag einfach an die Stelle, von der Sie die Sozialleistungen beziehen und legen Sie Ihren Leistungsbescheid vor.
  • Erhalten Sie bisher keine Sozialleistungen, sind Nachweise über Ihr Einkommen und Ihr Vermögen erforderlich. Dazu gehören zum Beispiel Rentenbescheide, Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Mietverträge, Wertpapierdokumente oder Besitzurkunden. Wichtig zu wissen: Auch ohne Sozialhilfebezug können Sie einen Zuschuss für Essen auf Rädern erhalten, zum Beispiel wenn Ihr Einkommen sehr niedrig ist. Wer die Unterstützung bekommt, entscheiden die Kommunen jedoch im Einzelfall.

Wie viel zahlt das Sozialmt für Essen auf Rädern?

Die grundlegendenden Bedingungen für einen Zuschuss zu Essen auf Rädern sind im Sozialgesetzbuch (§§ 27, 27a, 30 SGB XII) festgelegt. Dort gibt es jedoch keine Vorgaben über die genaue Höhe der Zuschüsse. Diese werden je nach Einzelfall und den Bestimmungen der Kommunen festgelegt. Sie entscheiden auch darüber, ob ein pauschaler Betrag pro Monat oder pro Mahlzeit gezahlt wird. Die vollen Kosten für den Mahlzeiten-Dienst werden jedoch nie übernommen, sondern maximal die Mehrkosten gegenüber einer Selbstverpflegung.

Unser Tipp: Nutzen Sie unseren Anbieter-Vergleich, um den besten und günstigsten Anbieter in Ihrer Nähe zu finden.

Wie beantragt man einen Zuschuss für Essen auf Rädern beim Sozialamt?

Unser Extra-Tipp: Sammeln Sie weitere Argumente für Essen auf Rädern, zum Beispiel, dass Sie dadurch selbständig zu Hause wohnen können. Ihr Sachbearbeiter hat Handlungsspielraum!

Wird bei Pflegegrad 2 Essen auf Rädern von der Pflegekasse bezahlt?

Die Krankenkasse und die Pflegeversicherung übernehmen die Kosten für einen Essenslieferdienst grundsätzlich nicht. Trotzdem gibt es eine Möglichkeit, sich Essen auf Rädern ab Pflegegrad 2 mit Leistungen der Pflegekasse bezuschussen zu lassen. Denn ab diesem Pflegegrad steht Ihnen ein monatliches Pflegegeld zu, das Sie beliebig einsetzen können. Viele nutzen das Pflegegeld als Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige. Sie können es aber ebenso für einen Mahlzeiten-Dienst verwenden und damit Ihre Angehörigen auf eine andere Weise entlasten. Wichtig: Nutzen Sie gleichzeitig einen ambulanten Pflegedienst, verringert sich das Pflegegeld anteilig. Genaueres erfahren Sie in unserem Beitrag zu den Leistungen bei Pflegegrad 2 oder von Ihrer Pflegekasse.

Kann der Entlastungsbetrag für Essen auf Rädern verwendet werden?

Wird ein Pflegegrad anerkannt, erhält man bereits ab Pflegegrad 1 einen sogenannten „Entlastungsbetrag“. Den können Sie für Angebote verwenden, die Sie in Ihrem Alltag entlasten wie zum Beispiel eine Haushaltshilfe. Der Entlastungsbetrag ist bei allen Pflegegraden gleich und beträgt 131 Euro im Monat. Um ihn in Anspruch zu nehmen, legen Sie die Kosten erst einmal aus und reichen anschließend die Rechnungen bei der Pflegekasse ein. Dabei werden jedoch nur die Kosten für anerkannte Angebote und Dienstleister erstattet. Essen auf Rädern zählt ausdrücklich nicht dazu. Sie können also weder bei Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag für Essen auf Rädern verwenden noch bei einem höheren Pflegegrad.

Ist Essen auf Rädern steuerlich absetzbar?

Über eine Steuererklärung kann man viele Kosten geltend machen und dadurch unter Umständen große Beträge erstattet bekommen. Doch gilt das auch für Essen auf Rädern? Generell in Frage kämen dafür zwei Bereiche:

  1. die Berücksichtigung als haushaltsnahe Dienstleistung
  2. die Anrechnung als außergewöhnliche Belastung

Die Rechtsprechung zu beiden Punkten fiel in der Vergangenheit unterschiedlich aus. Zuletzt hat das Finanzgericht Münster jedoch entschieden, dass Essen auf Rädern weder als haushaltsnahe Dienstleistung, noch außergewöhnliche Belastung abzugsfähig ist . Da sich die Rechtsprechung aber immer wieder ändern kann, lohnt es sich, vor jeder Steuerklärung neu nachzufragen.

Wie sieht ein Mustertext für einen Antrag auf einen Essen auf Rädern-Zuschuss aus?

Einfach Text kopieren und in Ihre E-Mail an das zuständige Sozialamt einfügen:

Ihr Name + Ihre Adresse Ihre Telefon-Nummer / Ihre E-Mail-Adresse Name + Anschrift Verwaltung / SozialamtAntragsformular und Informationen für einen Zuschuss für Essen auf Rädern Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich Sie freundlich um Zusendung der Antragsformulare sowie ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren für einen Zuschuss zu „Essen auf Rädern“.

Da ich auf diese Unterstützung angewiesen bin, möchte ich mich frühzeitig über die Möglichkeiten und erforderlichen Unterlagen informieren, um den Antrag korrekt und vollständig einreichen zu können.

Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich im Voraus und freue mich auf Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Ihr Name / Ihre Unterschrift

Folgende Fragen werden uns oft gestellt