Grundsicherung im Alter: Wer hat Anspruch und wie stellt man den Antrag richtig?
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Wir alle wünschen uns ein selbstbestimmtes Leben im Alter ohne finanzielle Sorgen. Doch manchmal reicht das eigene Einkommen einfach nicht aus, um alle notwendigen Ausgaben zu decken. Dann ist die Grundsicherung im Alter eine wichtige Unterstützung. Und sie ist viel einfacher zu beantragen, als viele denken. Hier erfahren Sie alles, was Sie darüber wissen müssen!
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Grundsicherung im Alter?
Kurz gesagt: Die Grundsicherung im Alter ist eine staatliche Sozialleistung. Sie soll sicherstellen, dass alle Menschen im Rentenalter:
- die Kosten für Unterkunft und Heizung begleichen können,
- genug Geld für Essen, Kleidung, Körperpflege, notwendigen Hausrat und Strom haben,
- die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen können,
- Vorsorgebeiträge leisten können,
- einen Mehrbedarf durch Krankheit oder Behinderung decken können
- und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Gut zu wissen
Die Grundsicherung ist ein gesetzlich verankerter Anspruch, keine freiwillige Leistung. Wer sie benötigt, darf sie daher guten Gewissens beantragen.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?
Grundsätzlich können Sie erst dann eine Grundsicherung im Alter beantragen, wenn Sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. Diese Altersgrenze liegt je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren. Ob Sie eine gesetzliche Rente erhalten, hat dabei keinen Einfluss auf Ihren Anspruch. Entscheidend ist vielmehr, ob Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Ihr Einkommen reicht nicht aus, um Ihren notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten.
- Sie wohnen in Deutschland und haben die deutsche Staatsbürgerschaft.
Unser Tipp: Ob und wie viel Anspruch auf Grundsicherung Sie haben, können Sie oft schon bei einer unverbindlichen Beratung klären.
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, Ihren Anspruch prüfen zu lassen, wenn Ihr durchschnittliches Einkommen unter 1062 Euro im Monat liegt (Stand: Frühjahr 2026). Zu dem Einkommen zählen dabei alle Einkünfte aus einer Rente oder Pension, einer Erwerbstätigkeit, der Vermietung von Immobilien oder Grundstücken, Zinsen und Ähnliches. Auch die Einkünfte des Lebenspartners werden mit einberechnet. Ein Teil dieser Beiträge gilt dabei als Freibetrag und wird nicht berücksichtigt.
Wichtig zu wissen: Das Einkommen der eigenen Kinder wird grundsätzlich nicht für die Grundsicherung im Alter berücksichtigt. Das ändert sich erst, wenn es mehr als 100.000 Euro im Jahr beträgt.
Wenn der für Sie ermittelte Bedarf höher als Ihr berechnetes Einkommen ist, haben Sie einen Anspruch auf Grundsicherung.
Wie viel Grundsicherung bekommt man?
Wie viel Grundsicherung Sie genau bekommen, hängt immer von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Und die wird beim Prüfen Ihres Anspruchs dadurch bestimmt, dass Ihre Einnahmen mit Ihrem Bedarf verrechnet werden. Zum Bedarf zählen dabei:
- Lebenshaltungskosten Für alle regelmäßigen und einmaligen Kosten des täglichen Lebens wie zum Beispiel Essen, Kleidung und Haushaltsgeräte wird ein fester Betrag veranschlagt. Dabei gibt es drei verschiedene Sätze, je nachdem, ob Sie alleine, mit jemandem zusammen oder in einer stationären Einrichtung wohnen.
- Kosten für die Unterkunft Für Ihren Wohnraum werden die tatsächlich entstandenen Kosten für Miete, Heizung und Nebenkosten in einem angemessenen Rahmen berücksichtigt.
- Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung Die Kosten für gesetzliche Versicherungen werden voll mit eingerechnet. Private Versicherungen in einem angemessenen Umfang.
- Mehrbedarf Für Menschen mit Schwerbinderungen werden pauschale Mehrkosten berücksichtigt. Weitere Leistungen gibt es zum Beispiel, wenn Ihre Ernährung aus gesundheitlichen Gründen mehr kostet oder wenn einmalige, sonstige Kosten entsteht. Dazu zählt zum Beispiel die Erstausstattung einer Wohnung.
Auch Versicherungsbeiträge für ein angemessenes Sterbegeld können übernommen werden.
Alle Bausteine für Ihren Bedarf werden zusammengerechnet. Reichen Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen nicht aus, um diesen Bedarf zu decken, wird der fehlende Betrag als Grundsicherung gezahltWas sind angemessene Kosten?
Bei der Berechnung des persönlichen Bedarfs heißt es häufig, dass „angemessene“ Kosten berücksichtigt werden. Doch was ist angemessen? Darüber entscheidet in der Regel der Sozialhilfeträger. Bei den Kosten für die Unterkunft gibt der örtliche Mietspiegel dabei eine wichtige Orientierung. Und als angemessener Wohnraum gelten für eine Person häufig etwa 45 bis 50 Quadratmeter.
Wie und wo kann man die Grundsicherung beantragen?
Das Wichtigste zuerst: Eine Grundsicherung im Alter müssen Sie immer schriftlich beantragen. Sie wird nicht automatisch gezahlt. Zuständig ist in der Regel das Sozialamt. Antragsformulare können aber auch bei der Rentenversicherung abgeholt oder online heruntergeladen werden.
Für den Antrag benötigen Sie dann vor allem:
- einen gültigen Ausweis,
- Ihren Rentenbescheid,
- aktuelle Kontoauszüge,
- Nachweise über Einkommen,
- Unterlagen zu Ihrem Vermögen sowie
- Unterlagen zu Ihrer Miete und Ihren Heizkosten.
Die gute Nachricht ist: Sie brauchen bei der Antragstellung keine Angst vor Fehlern zu haben. Niemand muss alles perfekt wissen oder sofort vollständig einreichen. Fehlende Dokumente können meist auch problemlos nachgereicht werden. Unser Tipp: Wenn Sie unsicher sind, helfen Ihnen die Mitarbeitenden im Sozialamt meist gerne weiter. Alternativ können Sie die Beratungsangebote der Rentenversicherung oder von Sozialverbänden nutzen. Haben Sie keine Scheu, Hilfe anzunehmen. Sie steht Ihnen zu!
Ab wann bekommt man Grundsicherung? Und wie lange?
Wichtig zu wissen: Sie können Grundsicherung nicht rückwirkend beantragen. Der Anspruch auf Grundsicherung gilt immer erst ab dem Monat der Antragstellung. Stellen Sie den Antrag daher frühzeitig. Wird Ihnen die Grundsicherung bewilligt, wird sie für zwölf Monate gezahlt. Anschließend muss sie neu beantragt werden.
Welche Hilfen erhält man bei Grundsicherung im Alter zusätzlich?
Wussten Sie, dass Sie bei einer Grundsicherung im Alter leicht noch weitere Unterstützungen beanspruchen können? Als Nachweis reicht der Grundsicherungsbescheid. Mit dem können Sie sich zum Beispiel vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder kostenlose Rechts- und Sozialberatung in Anspruch nehmen. Viele Städte stellen zudem einen Ausweis aus, mit dem Sie ermäßigte Eintrittspreise bei städtischen Angeboten wie Schwimmbädern, Museen oder Büchereien erhalten. Auch Vereins-Beiträge oder Tarife für den öffentlichen Nahverkehr und Bahnreisen können günstiger sein. Für Tierbesitzer interessant: Auf Antrag zahlen Sie mit Ihrem Bescheid weniger Hundesteuer. Und an der Tiertafel bekommen Sie günstiges Tierfutter.
Genaue Informationen zu den Angeboten an Ihrem Wohnort erhalten Sie zum Beispiel beim Sozialamt, bei der Sozialberatung oder Wohlfahrtsverbänden.
Welche Unterstützung gibt es noch für das Leben im Alter?
Grundsicherung im Alter ist ein wichtiges Recht, das Ihnen hilft, Ihre Selbstständigkeit im Alter zu bewahren. Neben dieser finanziellen Unterstützung gibt es noch viele ganz praktische Angebote für Senioren, die Sie im Alltag unterstützen. Eine beliebte Dienstleistung ist Essen auf Rädern. Denn ein Mahlzeiten-Dienst entlastet Sie von gleich mehreren Alltagspflichten auf einmal, vom Schleppen der Einkäufe bis zum langen Stehen in der Küche. Das macht das Leben im Alter leichter und lässt mehr Kraft und Zeit für die schönen Dinge. Testen Sie gleich unseren Anbieter-Vergleich und finden Sie den passenden Essenslieferdienst in Ihrer Nähe!
Unser Tipp: Sind Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage selbst zu kochen oder benötigen eine Spezialkost, können Sie im Rahmen Ihrer Grundsicherung einen Zuschuss für Essen auf Rädern beantragen.
Häufige Fragen zur Grundsicherung im Alter
Habe ich Anspruch auf Grundsicherung im Alter, obwohl ich Rente bekomme?
Ja, das ist sogar sehr häufig der Fall. Viele Rentnerinnen und Rentner erhalten Grundsicherung, wenn ihre Rente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken. Die Rente wird zwar angerechnet, kann aber durch die Grundsicherung ergänzt werden.
Wie hoch darf meine Rente sein, um Grundsicherung zu bekommen?
Kann ich trotz Grundsicherung im Alter arbeiten?
Ja. Auch mit Grundsicherung im Alter dürfen Sie arbeiten. Ein Teil des Einkommens bleibt anrechnungsfrei, sodass sich die Arbeit weiterhin lohnt. Wie hoch der Freibetrag ist, hängt vom Verdienst ab und wird vom Sozialamt individuell berechnet. Wichtig: Informieren Sie das Sozialamt vor oder spätestens bei Arbeitsbeginn, damit geprüft werden kann, wie sich das Einkommen auf die Grundsicherung auswirkt.
Wird mein Vermögen bei der Grundsicherung im Alter angerechnet?
Ja, allerdings gibt es Schonvermögen. Das bedeutet, ein gewisser Geldbetrag darf behalten werden. Auch ein angemessener Hausrat oder persönliche Gegenstände zählen nicht als Vermögen. Kleinere Rücklagen für Notfälle sind also erlaubt und kein Ausschlusskriterium.
Müssen meine Kinder für meine Grundsicherung im Alter zahlen?
In der Regel nein. Kinder werden nur dann herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt.
Wo beantrage ich die Grundsicherung im Alter?
Die Grundsicherung beantragen Sie beim Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Der Antrag kann persönlich, schriftlich oder auch online gestellt werden.
Ab wann wird die Grundsicherung ausgezahlt?
Die Grundsicherung wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Das heißt, es lohnt sich, den Antrag frühzeitig zu stellen, auch wenn noch Unterlagen fehlen. Diese können später nachgereicht werden.
Ist der Antrag auf Grundsicherung kompliziert?
Nein. Auch wenn der Antrag auf den ersten Blick umfangreich wirkt: Die Mitarbeitenden im Sozialamt helfen beim Ausfüllen und beantworten Fragen. Niemand muss den Antrag alleine bewältigen. Tipp: Bringen Sie einfach die vorhandenen Unterlagen mit. Alles Weitere lässt sich klären.
Muss ich die Grundsicherung im Alter zurückzahlen?
Nein. Die Grundsicherung im Alter ist keine Leihgabe, sondern eine laufende Sozialleistung. Sie muss nicht zurückgezahlt werden.
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Deutsche Rentenversicherung: Die Grundsicherung für Bedürftige, 26.02.2026
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Grundsicherung/grundsicherung_node.html -
Broschüre der Deutschen Rentenversicherung: Die Grundsicherung: Hilfe für Rentner
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf?__blob=publicationFile&v=5 -
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Grundsicherung im Alter
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Fakten-zur-Rente/Grundsicherung-im-Alter/grundsicherung-im-alter.html -
Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) - Sozialhilfe
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/ -
Sozialplattform: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
https://sozialplattform.de/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung -
Statistisches Bundesamt: Altersarmut
https://www.amtlich-einfach.de/DE/Fuer_Privatpersonen/Sozialleistungen_und_Rente/Altersarmut/altersarmut_node.html -
Sozialverband VdK Deutschland: Grundsicherung im Alter: Voraussetzungen, Antrag und Höhe
https://www.vdk.de/aktuelles/tipp/grundsicherung-im-alter-so-viele-beduerftige-wie-noch-nie/