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Grundsicherung im Alter: Wer hat Anspruch und wie stellt man den Antrag richtig?

Lesezeit: 6 Minuten

Wir alle wünschen uns ein selbstbestimmtes Leben im Alter ohne finanzielle Sorgen. Doch manchmal reicht das eigene Einkommen einfach nicht aus, um alle notwendigen Ausgaben zu decken. Dann ist die Grundsicherung im Alter eine wichtige Unterstützung. Und sie ist viel einfacher zu beantragen, als viele denken. Hier erfahren Sie alles, was Sie darüber wissen müssen!

Senior sitzt am Tisch und tippt auf einen Taschenrechner. In der anderen Hand hält er Formulare. Im Hintergrund sitzt eine ältere Dame auf dem Sofa und liest.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Grundsicherung im Alter?

Kurz gesagt: Die Grundsicherung im Alter ist eine staatliche Sozialleistung. Sie soll sicherstellen, dass alle Menschen im Rentenalter:

  • die Kosten für Unterkunft und Heizung begleichen können,
  •  genug Geld für Essen, Kleidung, Körperpflege, notwendigen Hausrat und Strom haben,
  • die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen können,
  • Vorsorgebeiträge leisten können,
  • einen Mehrbedarf durch Krankheit oder Behinderung decken können
  • und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?

Grundsätzlich können Sie erst dann eine Grundsicherung im Alter beantragen, wenn Sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. Diese Altersgrenze liegt je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren. Ob Sie eine gesetzliche Rente erhalten, hat dabei keinen Einfluss auf Ihren Anspruch. Entscheidend ist vielmehr, ob Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr Einkommen reicht nicht aus, um Ihren notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten.
  • Sie wohnen in Deutschland und haben die deutsche Staatsbürgerschaft.

Unser Tipp: Ob und wie viel Anspruch auf Grundsicherung Sie haben, können Sie oft schon bei einer unverbindlichen Beratung klären.

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, Ihren Anspruch prüfen zu lassen, wenn Ihr durchschnittliches Einkommen unter 1062 Euro im Monat liegt (Stand: Frühjahr 2026). Zu dem Einkommen zählen dabei alle Einkünfte aus einer Rente oder Pension, einer Erwerbstätigkeit, der Vermietung von Immobilien oder Grundstücken, Zinsen und Ähnliches. Auch die Einkünfte des Lebenspartners werden mit einberechnet. Ein Teil dieser Beiträge gilt dabei als Freibetrag und wird nicht berücksichtigt.

Für Ihren Anspruch auf Grundsicherung wird außerdem geprüft, ob Sie Vermögen besitzen. Denn das müssen Sie zunächst verbrauchen, bevor Ihnen eine Grundsicherung zusteht. Zum Vermögen gehören zum Beispiel Wohneigentum, Grundstücke, Fahrzeuge, Wertpapiere oder Sparguthaben. Die gute Nachricht: Bestimmte Vermögensteile werden nicht mit eingerechnet. Wohneigentum in angemessener Größe, angemessenen Hausrat und ein Schonvermögen in Höhe von 10.000 Euro können Sie zum Beispiel trotz Grundsicherung behalten. Auch Familien- und Erbstücke werden für Ihren Anspruch auf Grundsicherung nicht berücksichtigt. Das gilt jedoch nur, wenn der ideelle Wert als Andenken deutlich höher als der reale Verkaufswert ist. 

Wie viel Grundsicherung bekommt man?

Wie viel Grundsicherung Sie genau bekommen, hängt immer von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Und die wird beim Prüfen Ihres Anspruchs dadurch bestimmt, dass Ihre Einnahmen mit Ihrem Bedarf verrechnet werden. Zum Bedarf zählen dabei:

  • Lebenshaltungskosten Für alle regelmäßigen und einmaligen Kosten des täglichen Lebens wie zum Beispiel Essen, Kleidung und Haushaltsgeräte wird ein fester Betrag veranschlagt. Dabei gibt es drei verschiedene Sätze, je nachdem, ob Sie alleine, mit jemandem zusammen oder in einer stationären Einrichtung wohnen.
  • Kosten für die Unterkunft Für Ihren Wohnraum werden die tatsächlich entstandenen Kosten für Miete, Heizung und Nebenkosten in einem angemessenen Rahmen berücksichtigt.
  • Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung Die Kosten für gesetzliche Versicherungen werden voll mit eingerechnet. Private Versicherungen in einem angemessenen Umfang.
  • Mehrbedarf Für Menschen mit Schwerbinderungen werden pauschale Mehrkosten berücksichtigt. Weitere Leistungen gibt es zum Beispiel, wenn Ihre Ernährung aus gesundheitlichen Gründen mehr kostet oder wenn einmalige, sonstige Kosten entsteht. Dazu zählt zum Beispiel die Erstausstattung einer Wohnung.

Auch Versicherungsbeiträge für ein angemessenes Sterbegeld können übernommen werden.

Alle Bausteine für Ihren Bedarf werden zusammengerechnet. Reichen Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen nicht aus, um diesen Bedarf zu decken, wird der fehlende Betrag als Grundsicherung gezahlt

Wie und wo kann man die Grundsicherung beantragen?

Das Wichtigste zuerst: Eine Grundsicherung im Alter müssen Sie immer schriftlich beantragen. Sie wird nicht automatisch gezahlt. Zuständig ist in der Regel das Sozialamt. Antragsformulare können aber auch bei der Rentenversicherung abgeholt oder online heruntergeladen werden.

Für den Antrag benötigen Sie dann vor allem:

  • einen gültigen Ausweis,
  •  Ihren Rentenbescheid,
  • aktuelle Kontoauszüge,
  • Nachweise über Einkommen,
  • Unterlagen zu Ihrem Vermögen sowie
  • Unterlagen zu Ihrer Miete und Ihren Heizkosten.

Die gute Nachricht ist: Sie brauchen bei der Antragstellung keine Angst vor Fehlern zu haben. Niemand muss alles perfekt wissen oder sofort vollständig einreichen. Fehlende Dokumente können meist auch problemlos nachgereicht werden. Unser Tipp: Wenn Sie unsicher sind, helfen Ihnen die Mitarbeitenden im Sozialamt meist gerne weiter. Alternativ können Sie die Beratungsangebote der Rentenversicherung oder von Sozialverbänden nutzen. Haben Sie keine Scheu, Hilfe anzunehmen. Sie steht Ihnen zu!

Welche Hilfen erhält man bei Grundsicherung im Alter zusätzlich?

Wussten Sie, dass Sie bei einer Grundsicherung im Alter leicht noch weitere Unterstützungen beanspruchen können? Als Nachweis reicht der Grundsicherungsbescheid. Mit dem können Sie sich zum Beispiel vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder kostenlose Rechts- und Sozialberatung in Anspruch nehmen. Viele Städte stellen zudem einen Ausweis aus, mit dem Sie ermäßigte Eintrittspreise bei städtischen Angeboten wie Schwimmbädern, Museen oder Büchereien erhalten. Auch Vereins-Beiträge oder Tarife für den öffentlichen Nahverkehr und Bahnreisen können günstiger sein. Für Tierbesitzer interessant: Auf Antrag zahlen Sie mit Ihrem Bescheid weniger Hundesteuer. Und an der Tiertafel bekommen Sie günstiges Tierfutter.

Genaue Informationen zu den Angeboten an Ihrem Wohnort erhalten Sie zum Beispiel beim Sozialamt, bei der Sozialberatung oder Wohlfahrtsverbänden.

Welche Unterstützung gibt es noch für das Leben im Alter?

Grundsicherung im Alter ist ein wichtiges Recht, das Ihnen hilft, Ihre Selbstständigkeit im Alter zu bewahren. Neben dieser finanziellen Unterstützung gibt es noch viele ganz praktische Angebote für Senioren, die Sie im Alltag unterstützen. Eine beliebte Dienstleistung ist Essen auf Rädern. Denn ein Mahlzeiten-Dienst entlastet Sie von gleich mehreren Alltagspflichten auf einmal, vom Schleppen der Einkäufe bis zum langen Stehen in der Küche. Das macht das Leben im Alter leichter und lässt mehr Kraft und Zeit für die schönen Dinge. Testen Sie gleich unseren Anbieter-Vergleich und finden Sie den passenden Essenslieferdienst in Ihrer Nähe! 

Unser Tipp: Sind Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage selbst zu kochen oder benötigen eine  Spezialkost, können Sie im Rahmen Ihrer Grundsicherung einen Zuschuss für Essen auf Rädern beantragen.

Häufige Fragen zur Grundsicherung im Alter

Artikel vom 16.03.2026