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Pflegegrad 2: Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Lesezeit: 12 Minuten

Es ist vollkommen normal, dass uns im Alter einige Dinge nicht mehr so leicht fallen wie früher. Ist Ihre Selbstständigkeit jedoch erheblich eingeschränkt, können Sie für die notwendige Unterstützung im Alltag den Pflegegrad 2 beantragen. Wir erklären Ihnen, was der Pflegegrad 2 genau bedeutet und welche Leistungen Sie damit beanspruchen können.
Alte Frau mit Blutdruckgerät

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Ein Pflegegrad berechtigt Sie, Leistungen von der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen. Je mehr Unterstützung Sie im Alltag benötigen, umso höher ist Ihr Pflegegrad – und umso mehr Leistungen werden von der Kasse bezahlt. In Deutschland gibt es insgesamt fünf Pflegegrade. Um den für Sie zutreffenden Pflegegrad zu ermitteln, wird ein Pflege-Gutachten erstellt. Dafür schickt Ihre Kasse einen Gutachter zu Ihnen. Dieser bewertet in sechs verschiedenen Kategorien, wie stark Sie in Ihrem Alltag eingeschränkt sind. Ein Pflegegrad 2 wird dann erteilt, wenn die Selbstständigkeit „erheblich“ beeinträchtigt ist.

Was sind die Voraussetzungen für Pflegegrad 2?

Das Wichtigste zuerst: Ein Pflegerad muss immer beantragt werden. Er wird Ihnen nicht automatisch zugesprochen. Benötigen Sie mindestens für sechs Monate Unterstützung in Ihrem Alltag, stellen Sie zunächst telefonisch oder schriftlich einen formlosen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Bei manchen Kassen können Sie den Pflegegrad auch direkt online beantragen.

Bevor Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten können, prüft Ihre Versicherung, ob Sie in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben. Sobald diese Voraussetzung erfüllt ist, bekommen Sie die offiziellen Antragsunterlagen. Anschließend besucht Sie eine Gutachterin oder ein Gutachter, um festzustellen, welchen Unterstützungsbedarf Sie im Alltag haben. Für gesetzlich Versicherte erstellt der Medizinische Dienst (MD) das Pflegegutachten. Sind Sie privat versichert, übernimmt der Gutachter-Dienst Medicproof diese Aufgabe. Bei der Begutachtung werden verschiedene Bereiche Ihres Alltags betrachtet:

  • Ihre Mobilität: Wie selbstständig können Sie sich fortbewegen, Treppen steigen, aufrecht sitzen?
  • Ihre geistigen und sprachlichen Fähigkeiten: Wie sicher sind Sie zeitlich und örtlich orientiert? Können Sie selbstständig Entscheidungen treffen und Ihre Bedürfnisse kommunizieren?
  • Ihr Verhalten und psychische Problemlagen: Sind Sie oft aggressiv oder ängstlich? Oder kämpfen Sie mit besonderen psychischen Herausforderungen?
  • Ihre Selbstversorgung: Können Sie sich selbstständig waschen, ernähren und pflegen?
  • Ihr Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen: Gibt es in Ihrem Alltag Anforderungen durch Krankheit oder Therapie wie zum Beispiel Verbandswechsel? Benötigen Sie dabei regelmäßig Hilfe?
  • Ihre Alltagsgestaltung und sozialen Kontakte: Planen Sie Ihren Tagesablauf selbst? Wie gut können Sie sich beschäftigen? Sind Sie in der Lage, Kontakte zu pflegen?

Für jeden Bereich werden Punkte vergeben und unterschiedlich stark gewichtet. Am stärksten ins Gewicht fällt dabei die Selbstversorgung. Pflegegrad 2 erhalten Sie in der Regel bei einem Pflege-Gutachten mit 27 bis 47,5 von insgesamt 100 Punkten.

Was sind Leistungen bei Pflegegrad 2? Eine Tabelle zur Übersicht

Leistung Erläuterung Anspruch bei Pflegegrad 2
Pflegegeld häusliche Pflege durch Angehörige oder Haushaltsmitglieder 347 € monatlich
Pflegesachleistungen häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst 796 € monatlich

 Hinweis: Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert werden.

Wohngruppenzuschuss zusätzliche Leistung in ambulant betreuten Wohngruppen 224 €
Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung o.Ä. bis zu 131 € monatlich
Verhinderungspflege Vertretung für pflegende Angehörige, max. 8 Wochen / Jahr insgesamt für beide Leistungen bis zu 3.539 € jährlich
Kurzzeitpflege z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt, max. 8 Wochen / Jahr, ggf. kann hierfür zusätzlich der Entlastungsbetrag genutzt werden
Tages- und Nachtpflege bei teilstationärer Pflege, ggf. kann hierfür zusätzlich der Entlastungsbetrag genutzt werden bis zu 721 € monatlich
Heimkostenbeitrag pauschal bei vollstationärer Pflege 805 € monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Unterlagen bis zu 42 € monatlich
Technische Pflegehilfsmittel z.B. Pflegebett, Rollator, Hörgerät; nur bei bewilligtem Antrag, ggf. leihweise

bis zu 100% der Kosten

ggf. 10% eigene Zuzahlung bis max. 25€

Hausnotruf, Zahlung direkt an den Anbieter bis zu 25,50€ monatlich
Wohnraumanpassung z.B. Treppenlift, Bad-Umbau bis zu 4.180 € je Maßnahme
Digitale Pflegeanwendungen z.B. Apps, die an die Einnahme von Medikamenten erinnern oder Online-Kurse zur Sturz-Prävention bis zu 40 € monatlich
Ergänzende Unterstützungsleistungen Hilfe der Pflegedienste bei der Nutzung der digitalen Pflegeanwendungen bis zu 30 € monatlich
Pflegeberatung freiwillig, Ausnahme: Bei der Inanspruchnahme von Pflegegeld ist die Beratung halbjährlich verpflichtend kostenlos
Pflegekurse für Angehörige   kostenlos

Stand: 2026

Was sind die Leistungen bei Pflegegrad 2? Alle Pflegeleistungen einzeln erklärt

In der Tabelle oben sehen Sie auf einen Blick, wie viele unterschiedliche Leistungen Ihnen bei Pflegegrad 2 zustehen. Doch was bedeuten all diese Begriffe genau? Wir erklären Ihnen einfach und verständlich, was sich hinter den einzelnen Pflegeleistungen verbirgt.

Was ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 2?

Das Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege bei Ihnen zu Hause stattfindet und selbst organisiert wird. Für diese Pflegeleistung müssen Sie der Pflegekasse keine Rechnungen vorlegen. Sie erhalten 347 Euro im Monat und können frei darüber verfügen. Dafür sind Sie jedoch verpflichtet, halbjährlich eine Pflegeberatung wahrzunehmen. In der Regel nutzen Menschen das Pflegegeld, wenn Sie von Angehörigen gepflegt werden.
Alternativ können Sie das Pflegegeld zum Beispiel für Essen auf Rädern verwenden. Ein Mahlzeiten-Dienst unterstützt Sie zuverlässig im Alltag und bringt Ihnen regelmäßig fertig zubereitete Mahlzeiten nach Hause. Das entlastet Sie spürbar – und sorgt dafür, dass Sie einfach und selbstbestimmt gut versorgt sind. Wichtig zu wissen: Wenn Sie gleichzeitig einen Pflegedienst über die Pflegesachleistung nutzen, reduziert sich Ihr Pflegegeld anteilig.

Was ist die Pflegesachleistung bei Pflegegrad 2?

Manche Menschen möchten im Alter ungern Hilfe von Angehörigen annehmen oder es wohnt schlicht niemand in der Nähe, der helfen könnte. Dann ist die Pflege durch professionelle Pflegekräfte eine gute Lösung. Sie erfolgt meist durch mobile Pflegedienste. Für die häusliche Pflege durch Pflegefachkräfte zahlt die Pflegekasse dann die sogenannte Pflegesachleistung. Bei Pflegegrad 2 sind das 796 Euro pro Monat. Der Pflegedienst rechnet diese Summe direkt mit der Pflegekasse ab, sodass für Sie kein weiterer Aufwand entsteht.
Da das Pflegegeld weniger als die Hälfte der Pflegesachleistung beträgt, bekommen sie bei der Kombination der Pflegeleistungen nicht den maximal möglichen Betrag. Deswegen kann es sinnvoll sein, die nicht genutzte Pflegesachleistung auf sogenannte Entlastungsleistungen umzuwidmen. Bis zu 40 Prozent der Sachleistung können Sie dadurch für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote im Alltag nutzen. Dazu zählen zum Beispiel eine Einkaufs- oder Haushaltshilfe. Bei Pflegegrad 2 lassen sich auf diesem Weg bis zu 318,40 Euro umwandeln. Dafür müssen Sie jedoch einen Antrag stellen und die Rechnungen einreichen.

Was ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2?

Im Alter kann der Alltag viele Herausforderungen bereithalten. Dafür gibt es bei einem anerkannten Pflegegrad den Entlastungsbetrag der Pflegekasse. Jeden Monat stehen Ihnen 131 Euro zur Verfügung. Die können Sie zum Beispiel für eine Haushaltshilfe und andere Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen. Zum Beispiel:

  • Hilfe beim Einkaufen
  • Begleitung zum Arzt, zu Behörden oder bei Freizeitaktivitäten
  • Besuch einer Bastel-, Sing- oder Bewegungsgruppe

Wichtig ist, dass das Angebot nach Landesrecht anerkannt ist. Fragen Sie dazu einfach direkt bei Ihrer Kasse nach – am besten, bevor Sie das Angebot in Anspruch nehmen. Ebenso können Sie den Entlastungsbeitrag für eine Kurzzeitpflege oder eine Tages- und Nachtpflege verwenden. Die Rechnungen müssen Sie in der Regel zunächst selbst bezahlen und anschließend bei der Pflegekasse zur Erstattung einreichen. Unser Tipp: Nicht genutzte Entlastungsbeträge können für einen gewissen Zeitraum auch angespart werden.

Was ist die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2?

Ist die Person, die sich normalerweise um Ihre Pflege kümmert, im Urlaub, krank oder muss wichtige Termine wahrnehmen? Dann zahlt die Pflegekasse eine sogenannte Verhinderungspflege für eine stunden- oder tageweise Vertretung. Die kann zum Beispiel von einem ambulanten Pflegedienst oder von Angehörigen geleistet werden. Bis zu acht Wochen werden im Jahr von der Versicherung übernommen. Wichtig zu wissen:

  • Für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege gibt es einen gemeinsamen Gesamtbetrag pro Jahr in Höhe von 3.539 Euro.
  • Der Verhinderungspflege-Betrag für nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder ist auf 694 Euro begrenzt. Der volle Betrag gilt nur für die Pflege-Vertretung durch „sonstige Personen“.

Was ist die Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2?

Auch wenn die häusliche Pflege bei Ihnen gut funktioniert, kann manchmal eine kurzzeitige stationäre Pflege notwendig sein. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Ihr Gesundheitszustand vorübergehend überwacht werden muss. Für die entstehenden Kosten können Sie dann die Kurzzeitpflege verwenden. Wie bei der Verhinderungspflege lassen sich maximal acht Wochen im Jahr abrechnen. Dabei gilt der Gesamtbetrag in Höhe von 3539 Euro für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen.Unser Tipp: Für die Kurzzeitpflege können Sie zusätzlich den Entlastungsbetrag verwenden.

Was ist die Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 2?

Verbringen Sie nur den Tag oder die Nacht in einer Betreuungs- oder stationären Pflege-Einrichtung und werden ansonsten zu Hause gepflegt? Dann zahlt die Pflegekasse die sogenannte „teilstationäre Tages- und Nachtpflege“. Über diese Pflegeleistung können Sie bis zu 721 Euro im Monat abrechnen. Zusätzlich können Sie den Entlastungsbetrag für die Tages- und Nachtpflege verwenden.

Was steht Ihnen für die stationäre Pflege bei Pflegegrad 2 zu?

Viele Menschen bleiben gerne möglichst lange in den eigenen vier Wänden. Und auch für die Pflegekasse hat die häusliche Pflege Vorrang. Dennoch kann es manchmal sinnvoll sein, in ein Pflegeheim umzuziehen. Dann zahlt die Pflegekasse für die vollstationäre Pflege pauschal 805 Euro im Monat. Zusätzlich übernimmt die Versicherung einen bestimmten Prozentsatz von Ihrem Eigenanteil an den „pflegebedingten Aufwendungen“. Je länger Sie in der stationären Pflege bleiben, umso höher ist der Satz:

  • ab dem ersten Monat 15 Prozent
  • nach 12 Monaten 30 Prozent
  • nach 24 Monaten 50 Prozent
  • nach 36 Monaten 75 Prozent

Wichtig: Die pflegebedingten Kosten umfassen nicht den ganzen Eigenanteil. Die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung gehören zum Beispiel nicht dazu.

Was sind Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2?

Pflegehilfsmittel sind notwendige Geräte und Produkte für die häusliche Pflege. Sie sollen die Pflege unterstützen, das selbstständige Leben zu Hause leichter machen oder auch Beschwerden lindern. Erforderliche Hilfsmittel müssen bei der Pflegekasse mit einer kurzen Begründung beantragt werden. Wird Ihr Antrag genehmigt, stellt Ihnen die Versicherung die Mittel zur Verfügung oder erstattet die Kosten. Sehr teure Hilfsmittel können auch leihweise zur Verfügung gestellt werden.

Pflegehilfsmittel werden dabei unterschieden in:

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Dazu gehört alles, was sich nur einmalig verwenden lässt, zum Beispiel Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettunterlagen. Hierfür übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 Euro monatlich.
  • Technische Pflegehilfsmittel: Dazu gehören Hilfsmittel, die dauerhaft verwendet werden sollen, zum Beispiel Pflegebetten, Rollstühle, Bettpfannen oder Herdwächter. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 100 Prozent der Anschaffungskosten oder Leihgebühren. Meist müssen Sie jedoch eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent leisten, jedoch nur bis maximal 25 Euro.

Was sind Wohnraumanpassungen bei Pflegegrad 2?

Treppen werden im Alter leicht zur täglichen Herausforderung. Das Bad passt nicht mehr zu den veränderten Bedürfnissen oder Ihre Gehhilfe nicht durch die Tür. Dann können Wohnraumanpassungen für ein Treppen werden im Alter leicht zur täglichen Herausforderung. Das Bad passt nicht mehr zu den veränderten Bedürfnissen oder Ihre Gehhilfe nicht durch die Tür. Dann können Wohnraumanpassungen für ein barrierefreies Wohnen im Alter beantragt werden. Zum Beispiel für einen Treppenlift, den Einbau einer ebenerdigen Dusche oder die Verbreiterung von Türen. Die Pflegeversicherung fördert solche baulichen Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro Umbau.

Welche weiteren Leistungen bei Pflegegrad 2 gibt es?

  • Leben Sie in einer Wohngruppe? Dann erhalten Sie bei Pflegegrad 2 einen Zuschuss über 224 Euro monatlich, zusätzlich zum Pflegegeld oder der Pflegesachleistung.
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) werden mit bis zu 40 Euro im Monat bezuschusst. Dazu zählen zum Beispiel Apps, die bei der Pflege unterstützen. Brauchen Sie bei der Bedienung Hilfe von einem Pflegedienst, übernimmt die Pflegekasse dafür noch einmal bis zum 30 Euro im Monat.
  • Auch die pflegenden Personen erhalten Leistungen bei Pflegegrad 2. Dazu zählen Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Ebenso gibt es das Pflegeunterstützungsgeld. Das ersetzt für bis zu 10 Arbeitstage im Jahr das ausgefallene Arbeitsentgelt, wenn man sich für Pflege eines nahen Angehörigen freistellen lässt.

Wie hilft Essen auf Rädern bei Pflegegrad 2?

Essen auf Rädern kann Menschen mit Pflegegrad 2 spürbar entlasten. Der tägliche oder regelmäßige Mahlzeitenservice sorgt dafür, dass fertig zubereitete Gerichte ohne Aufwand ins Haus kommen. Anstrengendes Einkaufen und Kochen fallen dadurch weg. So ist für warme Mahlzeiten gesorgt und es bleibt mehr Kraft für die schönen Dinge des Tages. Die Pflegekasse zahlt keinen speziellen Zuschuss für Essen auf Rädern. Sie können allerdings problemlos das Pflegegeld für diesen praktischen Service nutzen.
Essen auf Rädern in Ihrer Nähe finden!

Folgende Fragen werden uns oft gestellt

Artikel vom 23.03.2026