Pflegegrad 2: Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
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Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Pflegegrad 2?
Früher waren es Pflegestufen
Bis Ende 2016 erfolgte die Einteilung nicht in fünf Pflegegrade, sondern in drei Pflegestufen. Bei den Pflegestufen wurde vor allem auf den zeitlichen Aufwand der Pflege geschaut. Heute geht es eher darum, wie selbstständig jemand in seinem Alltag ist. Dadurch sollen Menschen mit Demenz und psychischen Einschränkungen besser berücksichtigt werden.
Was sind die Voraussetzungen für Pflegegrad 2?
Das Wichtigste zuerst: Ein Pflegerad muss immer beantragt werden. Er wird Ihnen nicht automatisch zugesprochen. Benötigen Sie mindestens für sechs Monate Unterstützung in Ihrem Alltag, stellen Sie zunächst telefonisch oder schriftlich einen formlosen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Bei manchen Kassen können Sie den Pflegegrad auch direkt online beantragen.
Bevor Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten können, prüft Ihre Versicherung, ob Sie in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben. Sobald diese Voraussetzung erfüllt ist, bekommen Sie die offiziellen Antragsunterlagen. Anschließend besucht Sie eine Gutachterin oder ein Gutachter, um festzustellen, welchen Unterstützungsbedarf Sie im Alltag haben. Für gesetzlich Versicherte erstellt der Medizinische Dienst (MD) das Pflegegutachten. Sind Sie privat versichert, übernimmt der Gutachter-Dienst Medicproof diese Aufgabe. Bei der Begutachtung werden verschiedene Bereiche Ihres Alltags betrachtet:
- Ihre Mobilität: Wie selbstständig können Sie sich fortbewegen, Treppen steigen, aufrecht sitzen?
- Ihre geistigen und sprachlichen Fähigkeiten: Wie sicher sind Sie zeitlich und örtlich orientiert? Können Sie selbstständig Entscheidungen treffen und Ihre Bedürfnisse kommunizieren?
- Ihr Verhalten und psychische Problemlagen: Sind Sie oft aggressiv oder ängstlich? Oder kämpfen Sie mit besonderen psychischen Herausforderungen?
- Ihre Selbstversorgung: Können Sie sich selbstständig waschen, ernähren und pflegen?
- Ihr Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen: Gibt es in Ihrem Alltag Anforderungen durch Krankheit oder Therapie wie zum Beispiel Verbandswechsel? Benötigen Sie dabei regelmäßig Hilfe?
- Ihre Alltagsgestaltung und sozialen Kontakte: Planen Sie Ihren Tagesablauf selbst? Wie gut können Sie sich beschäftigen? Sind Sie in der Lage, Kontakte zu pflegen?
Für jeden Bereich werden Punkte vergeben und unterschiedlich stark gewichtet. Am stärksten ins Gewicht fällt dabei die Selbstversorgung. Pflegegrad 2 erhalten Sie in der Regel bei einem Pflege-Gutachten mit 27 bis 47,5 von insgesamt 100 Punkten.
Lassen Sie sich beraten!
Mit dem Antrag bei der Pflegeversicherung steht Ihnen eine kostenlose und umfassende Pflegeberatung für Ihre persönliche Situation zu. Sie können die Beratung zum Beispiel bei Ihrer Pflegekasse selbst, bei Pflegestützpunkten oder Wohlfahrtsverbänden in Anspruch nehmen.
Was sind Leistungen bei Pflegegrad 2? Eine Tabelle zur Übersicht
| Leistung | Erläuterung | Anspruch bei Pflegegrad 2 |
| Pflegegeld | häusliche Pflege durch Angehörige oder Haushaltsmitglieder | 347 € monatlich |
| Pflegesachleistungen | häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst | 796 € monatlich |
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Hinweis: Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert werden. |
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| Wohngruppenzuschuss | zusätzliche Leistung in ambulant betreuten Wohngruppen | 224 € |
| Entlastungsbetrag | für eine Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung o.Ä. | bis zu 131 € monatlich |
| Verhinderungspflege | Vertretung für pflegende Angehörige, max. 8 Wochen / Jahr | insgesamt für beide Leistungen bis zu 3.539 € jährlich |
| Kurzzeitpflege | z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt, max. 8 Wochen / Jahr, ggf. kann hierfür zusätzlich der Entlastungsbetrag genutzt werden | |
| Tages- und Nachtpflege | bei teilstationärer Pflege, ggf. kann hierfür zusätzlich der Entlastungsbetrag genutzt werden | bis zu 721 € monatlich |
| Heimkostenbeitrag | pauschal bei vollstationärer Pflege | 805 € monatlich |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Unterlagen | bis zu 42 € monatlich |
| Technische Pflegehilfsmittel | z.B. Pflegebett, Rollator, Hörgerät; nur bei bewilligtem Antrag, ggf. leihweise |
bis zu 100% der Kosten ggf. 10% eigene Zuzahlung bis max. 25€ |
| Hausnotruf, Zahlung direkt an den Anbieter | bis zu 25,50€ monatlich | |
| Wohnraumanpassung | z.B. Treppenlift, Bad-Umbau | bis zu 4.180 € je Maßnahme |
| Digitale Pflegeanwendungen | z.B. Apps, die an die Einnahme von Medikamenten erinnern oder Online-Kurse zur Sturz-Prävention | bis zu 40 € monatlich |
| Ergänzende Unterstützungsleistungen | Hilfe der Pflegedienste bei der Nutzung der digitalen Pflegeanwendungen | bis zu 30 € monatlich |
| Pflegeberatung | freiwillig, Ausnahme: Bei der Inanspruchnahme von Pflegegeld ist die Beratung halbjährlich verpflichtend | kostenlos |
| Pflegekurse für Angehörige | kostenlos | |
Stand: 2026
Was sind die Leistungen bei Pflegegrad 2? Alle Pflegeleistungen einzeln erklärt
Was ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 2?
Gut zu wissen: Es gibt kostenlose Pflegekurse für Angehörige, bei denen sie alles rund um die praktische Pflege lernen, vom Ankleiden bis hin zur Körperpflege. Fragen Sie einfach bei Ihrer Pflegekasse nach.
Was ist die Pflegesachleistung bei Pflegegrad 2?
Wie werden Pflegegeld und Pflegesachleistung kombiniert?
Liegen die Kosten für professionelle Pflegekräfte unter 796 Euro im Monat, wird ausgerechnet, wie viel Prozent der Pflegesachleistung nicht genutzt wurden. So viel Prozent bekommen Sie dann zusätzlich vom Pflegegeld ausgezahlt.
Beispiel: Nehmen wir an, für den Pflegedienst fallen im Monat 597 Euro Kosten an. Das entspricht 75 Prozent von Ihrem monatlichen Anspruch auf Pflegesachleistung. Die nicht genutzten 25 Prozent werden Ihnen dann als Pflegegeld zur freien Verfügung ausbezahlt. Das wären 86,75 Euro (= 25 Prozent von 347 Euro).
Was ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2?
Im Alter kann der Alltag viele Herausforderungen bereithalten. Dafür gibt es bei einem anerkannten Pflegegrad den Entlastungsbetrag der Pflegekasse. Jeden Monat stehen Ihnen 131 Euro zur Verfügung. Die können Sie zum Beispiel für eine Haushaltshilfe und andere Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen. Zum Beispiel:
- Hilfe beim Einkaufen
- Begleitung zum Arzt, zu Behörden oder bei Freizeitaktivitäten
- Besuch einer Bastel-, Sing- oder Bewegungsgruppe
Wichtig ist, dass das Angebot nach Landesrecht anerkannt ist. Fragen Sie dazu einfach direkt bei Ihrer Kasse nach – am besten, bevor Sie das Angebot in Anspruch nehmen. Ebenso können Sie den Entlastungsbeitrag für eine Kurzzeitpflege oder eine Tages- und Nachtpflege verwenden. Die Rechnungen müssen Sie in der Regel zunächst selbst bezahlen und anschließend bei der Pflegekasse zur Erstattung einreichen. Unser Tipp: Nicht genutzte Entlastungsbeträge können für einen gewissen Zeitraum auch angespart werden.
Was ist die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2?
Ist die Person, die sich normalerweise um Ihre Pflege kümmert, im Urlaub, krank oder muss wichtige Termine wahrnehmen? Dann zahlt die Pflegekasse eine sogenannte Verhinderungspflege für eine stunden- oder tageweise Vertretung. Die kann zum Beispiel von einem ambulanten Pflegedienst oder von Angehörigen geleistet werden. Bis zu acht Wochen werden im Jahr von der Versicherung übernommen. Wichtig zu wissen:
- Für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege gibt es einen gemeinsamen Gesamtbetrag pro Jahr in Höhe von 3.539 Euro.
- Der Verhinderungspflege-Betrag für nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder ist auf 694 Euro begrenzt. Der volle Betrag gilt nur für die Pflege-Vertretung durch „sonstige Personen“.
Was ist die Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2?
Was ist die Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 2?
Was steht Ihnen für die stationäre Pflege bei Pflegegrad 2 zu?
Viele Menschen bleiben gerne möglichst lange in den eigenen vier Wänden. Und auch für die Pflegekasse hat die häusliche Pflege Vorrang. Dennoch kann es manchmal sinnvoll sein, in ein Pflegeheim umzuziehen. Dann zahlt die Pflegekasse für die vollstationäre Pflege pauschal 805 Euro im Monat. Zusätzlich übernimmt die Versicherung einen bestimmten Prozentsatz von Ihrem Eigenanteil an den „pflegebedingten Aufwendungen“. Je länger Sie in der stationären Pflege bleiben, umso höher ist der Satz:
- ab dem ersten Monat 15 Prozent
- nach 12 Monaten 30 Prozent
- nach 24 Monaten 50 Prozent
- nach 36 Monaten 75 Prozent
Wichtig: Die pflegebedingten Kosten umfassen nicht den ganzen Eigenanteil. Die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung gehören zum Beispiel nicht dazu.
Was sind Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2?
Pflegehilfsmittel sind notwendige Geräte und Produkte für die häusliche Pflege. Sie sollen die Pflege unterstützen, das selbstständige Leben zu Hause leichter machen oder auch Beschwerden lindern. Erforderliche Hilfsmittel müssen bei der Pflegekasse mit einer kurzen Begründung beantragt werden. Wird Ihr Antrag genehmigt, stellt Ihnen die Versicherung die Mittel zur Verfügung oder erstattet die Kosten. Sehr teure Hilfsmittel können auch leihweise zur Verfügung gestellt werden.
Pflegehilfsmittel werden dabei unterschieden in:
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Dazu gehört alles, was sich nur einmalig verwenden lässt, zum Beispiel Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettunterlagen. Hierfür übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 Euro monatlich.
- Technische Pflegehilfsmittel: Dazu gehören Hilfsmittel, die dauerhaft verwendet werden sollen, zum Beispiel Pflegebetten, Rollstühle, Bettpfannen oder Herdwächter. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 100 Prozent der Anschaffungskosten oder Leihgebühren. Meist müssen Sie jedoch eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent leisten, jedoch nur bis maximal 25 Euro.
Hausnotruf
Der Hausnotruf wird als technisches Hilfsmittel bei Pflegegrad 2 mit bis zu 25,50 Euro bezuschusst. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie allein leben oder andere Haushaltsmitglieder im Notfall nicht selbstständig Hilfe leisten oder holen können.
Gut zu wissen: Beim Antrag an die Pflegekasse hilft oft der Hausnotruf-Anbieter.
Was sind Wohnraumanpassungen bei Pflegegrad 2?
Welche weiteren Leistungen bei Pflegegrad 2 gibt es?
- Leben Sie in einer Wohngruppe? Dann erhalten Sie bei Pflegegrad 2 einen Zuschuss über 224 Euro monatlich, zusätzlich zum Pflegegeld oder der Pflegesachleistung.
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) werden mit bis zu 40 Euro im Monat bezuschusst. Dazu zählen zum Beispiel Apps, die bei der Pflege unterstützen. Brauchen Sie bei der Bedienung Hilfe von einem Pflegedienst, übernimmt die Pflegekasse dafür noch einmal bis zum 30 Euro im Monat.
- Auch die pflegenden Personen erhalten Leistungen bei Pflegegrad 2. Dazu zählen Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Ebenso gibt es das Pflegeunterstützungsgeld. Das ersetzt für bis zu 10 Arbeitstage im Jahr das ausgefallene Arbeitsentgelt, wenn man sich für Pflege eines nahen Angehörigen freistellen lässt.
Wie hilft Essen auf Rädern bei Pflegegrad 2?
Folgende Fragen werden uns oft gestellt
Was steht mir bei Pflegegrad 2 alles zu?
Kann ich mit Pflegegrad 2 eine Haushaltshilfe beschäftigen?
Ja. Mit Pflegegrad 2 können Sie eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen. Diese kann Sie zum Beispiel bei der Reinigung Ihrer Wohnung und der Wäsche, beim Einkaufen ober bei leichten Gartenarbeiten unterstützen. Um die Haushaltshilfe zu finanzieren, bietet die Pflegekasse verschiedene Leistungen:
- Das frei verfügbare Pflegegeld (bis zu 347 Euro/Monat)
- Den Entlastungsbetrag (bis zu 131 Euro/Monat)
- Die Pflegesachleistungen (bis zu 796 Euro/Monat), sofern die Haushaltshilfe in den Leistungen des mobilen Pflegedienstes enthalten ist
- Für Entlastungsleistungen umgewandelte Pflegesachleistungen (bis zu 318,40 Euro / Monat)
Wichtig: Die Haushaltshilfe muss in der Regel über einen anerkannten Anbieter abgerechnet werden, damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt.
Wie viele Stunden Pflege pro Woche umfasst Pflegegrad 2?
Wie viele Stunden Haushaltshilfe sind bei Pflegegrad 2 möglich?
Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 2?
Wie viel Geld für pflegende Angehörige zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2?
Pflegende Angehörige können bei Pflegegrad 2 ein monatliches Pflegegeld von bis zu 347 Euro in Anspruch nehmen. Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die es an die pflegenden Angehörigen weitergeben kann. Zusätzlich profitieren pflegende Angehörige von:
- Versicherungsbeiträgen und -zuschüssen, die die Pflegekasse zahlt
- Pflegeunterstützungsgeld bei Erwerbsausfall durch die Pflege
- Der Möglichkeit, an kostenlosen Pflegekursen teilzunehmen
Wer stellt Pflegegrad 2 fest?
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2?
Der Hauptunterschied liegt im Grad der Selbstständigkeit und in der Höhe der Leistungen:
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung, kein Pflegegeld
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung, Anspruch auf Pflegegeld und umfangreiche Sachleistungen
Mit Pflegegrad 2 erhalten Betroffene eine deutlich höhere finanzielle Unterstützung und Zugang zu Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Ja. Bei Pflegegrad 2 ist eine sogenannte Kombinationsleistung möglich. Das bedeutet:
- Ein Teil der Leistungen wird als Pflegesachleistung über einen ambulanten Pflegedienst genutzt.
- Der verbleibende Anteil wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Gibt es bei Pflegegrad 2 Anspruch auf Hausnotruf?
Ja. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhalten einen Zuschuss von bis zu 25,50 € monatlich für ein anerkanntes Hausnotrufsystem. Voraussetzung ist, dass:
- Sie allein leben und
- ein Sturz- oder Notfallrisiko besteht.
Werden bei Pflegegrad 2 Umbauten in der Wohnung bezuschusst?
Ja. Für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zahlt die Pflegekasse bis zu 4180 Euro pro Maßnahme. Beispiele:
- Badumbau (barrierefreie Dusche)
- Treppenlift
- Türverbreiterungen
Ziel ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit zu erhalten.
Habe ich mit Pflegegrad 2 Anspruch auf Tagespflege?
Gibt es bei Pflegegrad 2 kostenlose Pflegekurse für Angehörige?
Ja. Angehörige haben Anspruch auf kostenlose Pflegekurse und individuelle Pflegeschulungen. Diese werden von der Pflegekasse organisiert und helfen dabei:
- Pflegetechniken zu erlernen
- körperliche Belastungen zu reduzieren
- rechtliche Fragen zu klären
Was passiert, wenn sich der Pflegebedarf erhöht?
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Bundesministerium für Gesundheit: Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, 26.03.2026
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick -
Sozialgesetzbuch (XI): Soziale Pflegeversicherung § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument, 26.03.2026
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html -
Verbraucherzentrale: Pflege zu Hause: Diese Leistungen übernimmt die Pflegekasse
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/pflege-zu-hause-diese-leistungen-uebernimmt-die-pflegekasse-13412 -
gesund.bund.de: Antworten zu Ihren Gesundheitsfragen, 26.03.2026
https://gesund.bund.de/